Der Goldpreis bewegt sich derzeit noch unter seinem bisherigen Allzeithoch. Für Besitzer von physischem Gold kann es daher verlockend sein, Schmuck, Münzen, Barren oder Zahngold zu verkaufen. Doch beim Verkauf von Gold gibt es ein paar Dinge zu beachten.
Das Gold vorab sichten lassen
Beim Verkauf von Gold wird weder die handwerkliche Kunst noch die emotionale Verbundenheit vergütet. Es geht dabei ausschließlich um den materiellen Wert. Wer Gold verkaufen möchte, sollte daher im ersten Schritt auf die Gravuren achten. Ziffern wie 333, 585 und 750 zeigen den Anteil des Goldes in Promille. 333 würde in dem Fall bedeuten, dass das der Goldanteil bei einem Drittel des Gesamtanteils liegt. Bei Barren und Münzen hingeben ist der Goldgehalt festgelegt. Die Preise für den Ankauf schwanken täglich und können tagesaktuell online eingesehen werden.
Beim Verkauf von Gold wird der reine Materialwert berechnet. Für die Berechnung benötigt man die Gravur, das Gewicht und den aktuellen Goldpreis pro Gramm. Über eine Formel oder mithilfe eines Onlinerechners kann dann der aktuelle Wert ermittelt werden. Befindet sich hingegen keine Gravur auf dem Goldstück, so helfen Edelmetallhändler, Juweliere oder der Goldankauf Online bei HauptstadtGold gerne bei der Wertermittlung. Vorab sollte jedoch angefragt werden, wie viel die Wertermittlung kostet.
Häufig gestellte Fragen zum Goldverkauf
Wird das Finanzamt beim Goldverkauf informiert?
Das Finanzamt betrachtet die Gewinne aus dem Goldverkauf als ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EstG. Wer das Gold länger als Jahr besitzt und erst dann verkauft, kann das Geld steuerfrei vereinnahmen.
Wie viel Gold darf man in Deutschland besitzen?
Jeder darf so viel Gold besitzen, wie er möchte. Lediglich das Geldwäschegesetz sieht vor, dass es erlaubt ist, Gold im Wert von maximal 1.999,99 Euro anonym in bar zu kaufen. Für größere Mengen muss ein Ausweis vorgelegt werden.
Wann ist die beste Zeit, um Gold zu verkaufen?
Grundsätzlich kann mit Gold rund um die Uhr gehandelt werden. In Deutschland findet der physische Handel in der Regel zwischen 9.00 und 17.00 Uhr statt, da Gold in dieser Zeit besonders liquide ist und die Händler in der Regel gute An- und Verkaufspreise machen.
Was passiert mit den persönlichen Daten beim Goldverkauf?
Die Goldhändler speichern die persönlichen Daten des Verkäufers als Kundendaten in der Buchhaltung. Es werden keine Daten an Behörden weitergeleitet. Im Falle der Steuerpflicht, ist der Verkäufer selbst verpflichtet, die Einnahme dem Finanzamt zu melden.
Kann man bei der Bank Gold verkaufen?
Banken nehmen grundsätzlich nur Barren und Münzen an. Zahngold, Altgold oder Schmuck muss entweder beim Goldankauf Online bei HauptstadtGold oder bei einem Ankäufer vor Ort verkauft werden.
Wie viel Gold darf eine Privatperson verkaufen?
Grundsätzlich betrachtet gibt es dort keine Einschränkung. Das Einkommenssteuergesetz sieht jedoch vor, dass Steuern für Gewinne fällig sind, wenn diese mehr als 600 Euro pro Jahr überschreiten.
Welche Goldbarren sind am wertvollsten?
Am wertvollsten sind Goldbarren, die ein Feingoldgehalt von 999,9 und ein Zertifikat der Londoner Bullion Market Association (LBMA) haben.
Muss beim Verkauf von Gold ein Personalausweis vorgelegt werden?
Das ist von Händler zu Händler unterschiedlich. Das Geldwäschegesetz besagt jedoch, dass bei einem Kauf oder Verkauf der Vermögenswerte, die eine Mindesthöhe von 15.000 Euro erreichen, ein Personalausweis vorgelegt werden muss.
Wird Gold in den nächsten Jahren im Wert steigen?
Technische Analysten der Citibank prognostizieren den Goldpreis für 2021 bei 1.700 US-Dollar. Langfristig rechnen die Experten mit einem Aufwärtstrend bis zu 2.000 US-Dollar Marke. Die Australia and New Zealand Banking Group hingegen sieht den Goldkurs bis Mitte 2022 bei etwa 1.530 Euro.
Verschiedene Angebote einholen
In der Regel wird man nur selten den reinen Materialwert als Verkaufspreis erzielen, da Händler noch einen Risikoabschlag sowie eine Pauschale für das Schmelzen einkalkulieren. Es macht daher Sinn nicht sofort das erstbeste Angebot anzunehmen, sondern weitere Vergleichsangebote einzuholen. Zahlt ein Händler beispielsweise 370 Euro für das Goldstück, dessen Materialwert bei zirka 425 Euro liegt, so wäre ein Abschlag von zirka 13 Prozent einberechnet. Würde der Händler hingegen nur 200 Euro bezahlen, dann sollte das Angebot als unseriös betrachtet werden.
Zu beachten beim Internetverkauf
Gold lässt sich auch im Internet verkaufen. Eine besonders große Hürde hierbei ist jedoch der Versand, da Pakete meist nur bis zu einem festgelegten Wert versichert sind. Übersteigt der Inhalt diesen Wert, würde der Paketdienst nur den maximal versicherten Wert übernehmen. Beim Versand sollte daher darauf geachtet werden, dass der versicherte Wert über dem Warenwert des Goldes liegt.
In Sachen Goldverkauf ist das Internet jedoch auch recht gefährlich, denn dort tummeln sich Betrüger und unseriöse Angebote. Oft wird dabei der Warenwert viel zu günstig bewertet oder gesendete Goldbarren kommen als Plagiat wieder zurück. Auch kann es passieren, dass das Paket an einen Empfänger gesendet wurde, von dem man anschließend nichts mehr hört.
Steuerpflicht bei Verkauf
Beim Verkauf von Gold wird ein Veräußerungsgewinn erzielt, der grundsätzlich betrachtet erst mal steuerpflichtig ist. Allerdings kommt es darauf an, wie lange man das Gold besessen hat. Wer das Gold kürzer als ein Jahr besessen hat und dann verkauft, muss dies in seiner Einkommenssteuerklärung angeben. Bis zu einer Höhe von 600 Euro, werden jedoch keine Steuern berechnet, da der Gesetzgeber dies als Freigrenze definiert hat. Werden neben Gold allerdings noch andere Vermögenswerte verkauft, so kann es sein, dass diese Freigrenze schnell überschritten wird. Wer das Gold länger als ein Jahr besessen hat, der kann den Gewinn steuerfrei einnehmen und muss ihn nicht in der Einkommenssteuererklärung angeben.
Nachweis über Herkunft beim Verkauf
Wird ein Warenwert von über 2.500 Euro verkauft, so verlangen Ankäufer in der Regel einen Nachweis über die Herkunft des Goldes. Dies ist bereits ein wichtiger Punkt beim Ankauf des Goldes. Wird beispielsweise Gold im Wert von über 2.500 Euro ohne Nachweis angekauft, so kann es große Probleme beim Verkauf geben. Verkäufer haben häufiger als gedacht das Problem, dass sie die Herkunft des Goldes nicht mehr nachweisen können, da es vor Jahrzehnten mal gekauft wurde oder anderweitig in Besitz gekommen ist, wofür nun kein Nachweis mehr vorhanden ist. Tatsächlich ist es möglich über ein Gericht bescheinigt zu bekommen, dass das Gold auf legalem Weg und unter der Einhaltung des Geldwäschegesetzes erworben wurde. Unter Umständen können dafür auch Zeugen, wie beispielsweise Familienmitglieder, befragt werden.