Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung des “Euro-Rettungsschirms” nicht erfolgreich. “Die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Folgenabwägung ergibt, dass der Allgemeinheit schwere Nachteile drohen würden, wenn die einstweilige Anordnung ergehe und sich die Gewährleistungsermächtigung später als verfassungsrechtlich zulässig erweise.” [weiterlesen]
Aha, die Griechen, Italiener, Irländer, Spanier, Franzosen, sind also die Allgemeinheit! Ich dachte doch, dass das andere Länder und Völker sind, sozusagen Ausländer?! Oh je, kleiner Irrtum – die meinen doch die deutschen Bankster!, die wir noch ausbeilen müssen. Die sollen nur aufpassen, dass sie nicht am Körper gebeilt werden, etwa in der Halsregion… Soll ungesund sein, habe ich mir sagen lassen.
Ich dachte, dass das Bundesverfassungsgericht auf Seiten der Verfassung steht. Wieder daneben! Die können doch gar nicht auf Seiten der Verfassung stehen – es gibt ja gar keine gültige Verfassung!