Aus Furcht vor dem Zorn des Volkes, der sich in Massenprotestkundgebungen und Blockaden gegen die Politik entlädt, droht die Staatsmacht mit der Peitsche des Gesetzes, anstatt den Dialog zu suchen oder vorbeugend eine vernünftige Bürgerpolitik von Anfang an ohne Lobbyismus zu betreiben. Ohne triftige Anlässe demonstrieren nicht tausende Menschen und lassen sich auf die Strasse bringen, um ihre Forderungen durchzusetzen.
Auf der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts wurde ein Gesetzesentwurf verabschiedet, der von der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) eingereicht worden war.
Darin wird der “Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte” künftig mit drei als bisher zwei Jahren Freiheitsentzug und fünf Jahre Gefängnishaft für besonders schwere Fälle vorgesehen, wenn eine Waffe oder “andere gefährliche Werkzeuge” mitgeführt werden, dazu werden Eisenstangen oder Pflastersteine zählen. Paragraf 113, Absatz 2, im Strafgesetzbuch soll entsprechend geändert werden. [weiterlesen]
Auf der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts wurde ein Gesetzesentwurf verabschiedet, der von der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) eingereicht worden war.
Darin wird der “Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte” künftig mit drei als bisher zwei Jahren Freiheitsentzug und fünf Jahre Gefängnishaft für besonders schwere Fälle vorgesehen, wenn eine Waffe oder “andere gefährliche Werkzeuge” mitgeführt werden, dazu werden Eisenstangen oder Pflastersteine zählen. Paragraf 113, Absatz 2, im Strafgesetzbuch soll entsprechend geändert werden. [weiterlesen]
Sie haben Angst, dass es ihnen an den Kragen geht und glauben, dass so ein Gesetz sie schützen kann. Diese Armen im Geiste – sie könnten einem direkt leid tun, wenn sie nicht so fürchterliche Volkszertreter wären.